Kirchengemeinderat

Kirchengemeinderat (KGR) und Pfarrer(in) leiten gemeinsam die Gemeinde. Getreu ihrem Amtsversprechen sind sie dafür verantwortlich, dass das Wort Gottes verkündigt und der Dienst der Liebe an jedermann getan wird. Kirchengemeinderäte und Pfarrer(in) sind verpflichtet, bei der Erfüllung dieser Aufgabe zusammen zu wirken und der Gemeinde nach dem Maß Ihrer Gaben und Kräfte zu dienen (§16, Kirchengemeindeordnung).
Die Amtszeit beträgt 6 Jahre.

Der Kirchengemeinderat besteht aus

  • Pfarrer(in)
  • Kirchenpfleger
  • gewählten Vertretern aus der Gemeinde

2019 wurde der jetzige KGR gewählt. Ihm gehören an:

Lilija Gross, Matthias Tunnjuk, Irene Ehler, Beate Pendzialek, Sylvia Winand, Andreas Hermes, Olga Reis

1. Vorsitzende: Lilija Gross

Die Finanzen verwaltet Kirchenpflegerin Stephanie Brodscholl aus Geisingen.